1954: 1-13, 29-36, 40-52     
 Startseite

 1884 - 1959

 1960 - 1969

 1970 - 1979

 1980 - 1989

 1990 - 1999

 2000 - 2009

 Hinweise

 Gästebuch

 Netzverweise

 Titelbilder

 Impressum

--(Neues Buch über Fernsehen)--(Erf.) -- "Hör Zu!" Nr. 5 / 1954, S. 2:

"Fernsehen ohne Geheimnisse" heißt ein neues Buch von Karl Tetzner und Gerhard Eckert, das in leicht faßlicher Form auf 170 Seiten die technischen und kulturellen Fragen des Fernsehens behandelt. Es ist im Franzis-Verlag in München erschienen.


Teilung des NWDR? -- "Hör Zu!" Nr. 5 / 1954, S. 2:

Ministerpräsident Arnold hat vor kurzem bekanntgegeben, daß Nordrhein-Westfalen als das größte Land der Bundesrepublik eine eigene Rundfunk-Anstalt wünsche. Also - Lösung aus dem Gefüge des NWDR. Schon in Kürze wird sich der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit einem Gesetz beschäftigen, das die Errichtung einer eigenen Rundfunk-Anstalt in Köln vorsieht.

Damit ist für den NWDR eine Frage von entscheidender Bedeutung angeschnitten. Denn die Loslösung des westdeutschen Sendegebiets würde sein Gefüge auseinanderreißen.

Hinzukommt, daß die Gründung einer eigenen Berliner Rundfunk-Anstalt auch das NWDR-Fernsehen in Berlin überflüssig macht. Die maßgebenden Instanzen des NWDR haben aus dieser Erkenntnis die Konsequenzen schon gezogen.

Wenn gegen das Gesetz, das dem Landtag von Nordrhein-Westfalen vorgelegt werden soll, hier und da noch Bedenken bestehen, so richten sie sich weniger gegen die eigene Kölner Rundfunk-Anstalt und gegen die Teilung des NWDR überhaupt. Sie richten sich vielmehr dagegen, daß man im Land Nordrhein-Westfalen nicht erst das geplante und so dringend nötige Bundesrundfunkgesetz abgewartet hat. Freilich - auch wenn der Landtag von Nordrhein-Westfalen das eigene Rundfunkgesetz angenommen hat, ist der NWDR noch nicht aufgelöst. Denn die Engländer müssen erst ihre Verordnung 118 aufheben, mit der sie den NWDR seinerzeit gegründet haben. Aber man hofft in Nordrhein-Westfalen, daß das geschehen wird, sobald das neue Gesetz Tatsache geworden ist. Im bisherigen NWDR-Bereich würde dann eine neue Ordnung entstehen.

Diese neue Ordnung könnte verschiedene Formen annehmen. Erste Möglichkeit: Jedes der nach der Loslösung von Nordrhein-Westfalen verbleidenden drei Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg gibt sich ein eigenes Rundfunkgesetz. Zweite Möglichkeit: Die drei genannten Länder schließen miteinander einen Vertrag, der festlegt, daß sie in Zukunft eine gemeinsame Rundfunk-Anstalt betreiben wollen.

Die Frage, ob und wie Radio Bremen in diese Ordnung einbezogen wird, bleibe zunächst einmal offen.

In jedem Fall wird im nordwestdeutschen Raum kein Vakuum für den Hörer entstehen. Zu der Initiative, die Nordrhein-Westfalen jetzt ergriffen hat, könnten also ähliche Entschlüsse in den drei anderen Ländern kommen.

Erst wenn sich diese Entschlüsse deutlich abzeichnen, wird man sagen können, wie lange der NWDR noch leben wird und wann er einer neuen, sinnvollen Rundfunk-Ordnung im ganzen nord- und westdeutschen Raum weicht.

-AWT, "Hör Zu!"


Marilyn Monroe -- "Hör Zu!" Nr. 5 / 1954, S. 2:

Marilyn Monroe, der form-vollendete Kassenschlager des amerikanischen Films, heiratete in San Francisco Joe DiMaggio, den US-Baseball-Star Nr. 1. Auf dem Standesamt gab Marilyn vor aller Augen eine Kostprobe ihres vielgerühmten Temperaments. Sie beschmierte die markanten Züge ihres frischgebackenen Eheherrn über und über mit Lippenstift. Unter den Hochzeitsgästen sah man auch - Peter von Zahn. - Marilyn steht drüben hoch im Kurs. "Fahre vorsichtig!" sagt die amerikanische Polizei. "Das Leben, das du gefährdest, kann das Leben von Marilyn Monroe sein!"


Zur Diskussion gestellt -- "Hör Zu!" Nr. 6 / 1954, S. 2:

Dem Landtag von Nordrhein-Westfalen ist der Entwurf eines Landes-Rundfunk-Gesetzes vorgelegt worden. Es sieht die Gründung eines "Westdeutschen Rundfunks" als selbstständiger Anstalt außerhalb des NWDR vor.

Wir wissen natürlich nicht, ob dieses Gesetz angenommen wird. Wir wissen auch noch nicht, was damit aus dem NWDR wird. Dennoch ist es für den Hörer wichtig, dieses Gesetz zu kennen. Es unterscheidet sich in verschiedenen Punkten von früheren Rundfunk-Gesetzen: Zuerst: Jeder Einfluß des Staates ist sorgsam vermieden. In keinem Gremium, das zu entscheiden hat, sitzt ein Regierungsvertreter. Die Regierung hat auch keinerlei Einfluß auf die Finanzen. - Das ist gut so.

Neben Aufsichtsgremien, die den Sender zu überwachen haben, wird erstmals ein Programmbeirat geschaffen. Ihm sollen Vertreter kultureller und sonstiger Organisationen angehören, die den Intendanten laufend beraten. Als eines von 20 Mitgliedern sitzt hier ein Vertreter des Kultusministeriums.

Die Mitglieder des Rundfunkrats werden samt und sonders vom Landtag gewählt. Von den 21 Mitgliedern dürfen aber höchstens vier einem Parlament angehören. So hofft man, die Gefahr der Politisierung, die von der Wahl durch den Landtag ausgehen könnte, erfolgreich zu bannen. Man wird abwarten müssen, wie sich die Methode bewährt.

Für die Wahl in den Rundfunkrat ist ein Begriff ungewöhnlich und nachahmenswert: Alle Mitglieder "sollen langjährige Erfahrungen oder besondere Kenntnisse auf dem Gebiete des Rundfunks besitzen." Wollen wir hoffen, daß gegebenenfalls bei der Wahl darauf genau geachtet wird!

Dazu kommt ein Verwaltungsrat, dessen sieben Mitglieder der Rundfunkrat wählt. Er soll insbesondere die Geschäftsführung überwachen.

Unter den Vorschriften für den Intendanten ist eine besonders wichtig: Seine künstlerischem Mitarbeiter kann er selbständig bestimmen, ohne die Aufsichtsgremien. Damit kann keine Bürokratie ins Programm eingreifen!

Dieses Gesetz, das jetzt im nordrhein-westfälischen Landtag und in der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt ist, tritt dann in Kraft, wenn die Verordnung Nr. 118 der britischen Besatzungsmacht erlischt. Mit anderen Worten: wenn der NWDR neu organisiert werden kann.

Ob und wann das der Fall sein wird, läßt sich heute noch nicht sagen. Daß im Bereich des NWDR so bald wie möglich deutsche Rechtsbestimmungen an die Stelle der Verordnung der Besatzungsmacht treten sollten, ist der Wunsch aller Hörer - und auch des Rundfunks selber!

-Arnold W. Theden, "Hör Zu!"


--(Stereo-Ton)--(Erf.) -- "Hör Zu!" Nr. 13 / 1954, S. 2:

Das Rundfunktechnische Institut (RTI) wird jetzt, nachdem der Jahresplan für die Koordinierungs- und Entwicklungsarbeiten genehmigt ist, den deutschen Hörern endlich einen wesentlichen Teil seiner Forschungsarbeiten vorführen: den viel diskutierten Stereo-Ton. Es handelt sich dabei um Versuche, wie sie in Holland schon vor vielen Jahren mit Erfolg unternommen worden sind. In Zusammenarbeit mit dem NWDR, dem Bayerischen, dem Hessischen und dem Süddeutschen Rundfunk sowie dem SWF wird am 1. April erstmalig das gesamte Haupt-Abendprogramm dieser Rundfunk-Anstalten "plastisch" zu hören sein. Voraussetzung auf der Empfängerseite ist ein zweiter Lautsprecher. Die beiden Lautsprecher dürfen - von Mittelpunkt zu Mittelpunkt gemessen - nicht näher als 1 m und nicht weiter als 1,15 m auseinanderstehen. Wer keinen zweiten Lautsprecher besitzt, möge sich mit einem Nachbarn zusammentun. Mit einer endgültigen Einführung des plastischen Rundfunks ist allerdings vorerst nicht zu rechnen, weil Vertreter der Rundfunk-Anstalten für das plastische Hören die doppelte Gebühr verlangen wollen. Die Bundespost will diesem Vorschlag vorläufig nicht zustimmen.

 1884

 1946

 1947

 1948

 1949

 1950

 1951

 1952

 1953

 1954

 1955

 1956

 1957

 1958

 1959

 1960

  

© Axel Schneider since 2002